Mit Demenz zu Hause wohnen – das geht. Am besten gelingt dies jenen, die zur richtigen Zeit Unterstützung und professionelle Hilfe bekommen und auch zulassen. Deshalb ist es wichtig, dass sich Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen gründlich mit der Situation auseinandersetzen. Sie sollten offen besprechen, in welchem Umfang Hilfen aus dem privaten Umfeld umsetzbar sind und in welchen Bereichen externe Hilfen benötigt werden.

Die eigene Wohnung ist für viele ältere Menschen ein Ort, mit dem sie jahrzehntelange Erinnerungen verbinden. Dort sind sie gut orientiert und fühlen sich sicher. Erhalten sie die Diagnose Demenz, kommt zum ersten Schock oft eine Sorge hinzu: „Muss ich jetzt umziehen?“

Die Erfahrung zeigt jedoch: Viele Menschen im frühen Stadium der Alzheimer-Krankheit oder einer anderen Form der Demenz finden sich noch jahrelang in der gewohnten Umgebung zurecht. Ihnen genügt meistens Hilfe bei Tätigkeiten, die viel Konzentration verlangen. Zum Beispiel beim Schriftverkehr mit Behörden oder in der Bank oder Sparkasse. Auch später ist ein Umzug nicht zwangsläufig notwendig. Die Bedingung dafür ist, dass sie die benötigte Unterstützung erhalten.

Unterstützung bedeutet hier zum Beispiel, dass jemand öfter am Tag nach dem Rechten sieht, beim Kochen zur Hand geht oder sich um „Essen auf Rädern“ kümmert. Auch gute Nachbarn bieten mitunter ihre Hilfe an. Sie helfen bereits, wenn und sei es nur, indem sie den Menschen mit Demenz an Termine oder das Trinken erinnern.

Stand: 28.04.2024
Die Dienstleistungsfreiheit im Rahmen der Europäischen Union (EU) ermöglicht es, Pflegekräfte und Haushaltshilfen aus den EU-Mitgliedstaaten in Deutschland zu beschäftigen. Verschiedene Modelle sind möglich:

1. Das Arbeitgebermodell:

Der oder die Pflegebedürftige oder die Angehörigen stellen selbst eine Betreuungskraft ein, fungieren also als Arbeitgeber. Diese Voraussetzungen müssen vom Arbeitgeber erfüllt werden:

  • Die Auftraggeber sind mit allen Pflichten und Rechten Arbeitgeber (alle Formalitäten, wie Verträge abschließen, Abgaben und Steuern entrichten liegen in ihrer Verantwortung)
  • Eine angemessene Unterkunft im eigenen Haushalt der Pflegebedürftigen oder in der Nähe muss für die Arbeitskraft zur Verfügung gestellt werden
  • Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten für die Arbeitskraft müssen übernommen werden
  • Die wöchentliche Arbeitszeit entspricht der tarifrechtlichen oder üblichen Vollzeitstundenzahl (38,5 Stunden/Woche) bei sechs Tagen pro Woche
  • Der monatliche Brutto-Arbeitslohn richtet sich nach dem im jeweiligen Bundesland gültigen Tariflohn
  • Die Kosten für die Arbeitgeber errechnen sich aus dem Bruttolohn, dem Arbeitgeberanteil bei den Sozialversicherungsabgaben, den Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie den An- und Abreisekosten der Arbeitskraft
  • Der Arbeitgeber muss eine Unfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft abschließen
  • Diese Haushaltshilfen/Pflegekräfte dürfen folgende Tätigkeiten übernehmen: pflegerische Alltagshilfen (zum Beispiel einfache Hilfestellungen bei der Körperpflege, der Ernährung, bei Toilettengängen und der Mobilität) und Haushaltshilfe

Der Dauer der Beschäftigung sind keine zeitlichen Grenzen gesetzt. Die Pflichten der Arbeitskräfte sind:

  • Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt anmelden und
  • eine Steuer-Identifikationsnummer beim Finanzamt beantragen.

2. Das Entsendemodell:

Hierbei handelt es sich um eine zeitlich befristete Entsendung von Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines europäischen Unternehmens aus EU-Mitglied-Staaten nach Deutschland für 24-Stunden-Betreuung, wobei die Pflegebedürftigen/Angehörigen hier nicht zu Arbeitgebern werden. Sie schließen mit einem europäischen oder deutschen Unternehmen einen Dienstleistervertrag über Pflege, Betreuung und/oder hauswirtschaftliche Hilfen.

Die Voraussetzungen sind hier:

  • Die Arbeitskraft ist bei einem der oben genannten Unternehmen angestellt
  • Das Unternehmen entrichtet die Sozialversicherungsabgaben und Steuern. Der Nachweis hierfür ist die Entsendebescheinigung A-1
  • Die Entsendung erfolgt nur vorübergehend (bis zu 12 Monate)
  • Die Arbeitskräfte wechseln in einem bestimmten Rhythmus (drei Monate)
  • Für die Arbeitnehmer gelten die deutschen Arbeitsrechts- und Arbeitsschutzbestimmungen wie Probezeit, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen, Tariflohn/Mindestlohn
  • Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus dem Tariflohn/Mindestlohn, den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und An- und Abreisekosten der Arbeitskraft. In der Regel wird eine einmalige Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühr von den Unternehmen erhoben.

Quelle: www.bmfsfj.de


Vorteile, Nachteile, Informationen.

Wird ein Angehöriger pflegebedürftig weil er erkrankt ist, z.B. an Demenz, überlegt man eine Pflegekraft aus Osteuropa zu engagieren. Denn die meisten älteren Menschen möchten ihr Leben in den eigenen vier Wänden verbringen.

Das scheint auf den ersten Blick eine kostspielige Angelegenheit zu sein: 2.300 bis 3.200 Euro brutto monatlich, ist aber günstiger als ein Platz in einem Pflegeheim. Die Pflegekasse unterstützt die Pflegebedürftigen je nach Pflegegrad mit bis zu 1.111 Euro monatlich mit Pflegegeld und Verhinderungspflege. Dennoch bleibt ein bestimmter Betrag, den die Betroffenen oder ihre Angehörigen für die 24-Stunden-Pflege selbst aufbringen müssen. Die Menschen mit geringem Einkommen sind fast gezwungen nach Alternativen zu suchen und stoßen auf die sogenannte private 24-Stunden-Pflege oder die Pflege ohne Agentur.

Die Beschäftigung einer Pflegekraft ohne Agentur ist grundsätzlich legal. Allerdings ist einiges zu beachten: Wenn Sie die Pflegekraft selbst anstellen, müssen Sie als Arbeitgeber die arbeitsrechtlichen Bestimmungen einhalten: Einhaltung der Arbeitszeiten, die Vergütung von Überstunden, die Einhaltung des deutschen Mindestlohns, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, Urlaub und eine angemessene Unterkunft. Als Arbeitgeber tragen Sie Verantwortung für alle Formalitäten, die vor der Einreise der Pflegekraft und ihrem Einzug in den Haushalt erfolgen müssen: Die Beantragung der Lohnsteuerkarte und der Betriebsnummer, detaillierte Arbeitsverträge incl. Kündigungsfristen und Vergütungsregelungen,usw. Bei selbständigen Betreuungskräfte sollten Sie darauf achten, dass die Betreuungskraft ein Gewerbe in Deutschland angemeldet hat oder über eine Gewerbeanmeldung im EU-Ausland inklusive Entsendebescheinigung A1 verfügt. Risiken bei Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft ohne Vermittlungsagentur:

  • Bürokratischer Aufwand
    Die private Beschäftigung polnischer Pflegekräfte ist mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden. Genehmigungen, Arbeitsverträge, Unterbringung, Anreise und vieles mehr muss organisiert werden.
  • Kein schneller Ersatz bei Ausfall
    Fällt eine Pflegekraft durch Krankheit oder andere Umstände aus, steht man ohne Agentur vor der Herausforderung, schnell für Ersatz zu sorgen.
  • Fehlender Ansprechpartner bei Problemen
    Fehlender Ansprechpartner kann zu Kommunikationsschwierigkeiten und Konflikten führen.
  • Keine steuerlichen Vorteile
    Die Kosten für die Betreuung ohne Agentur können nicht als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden.
  • Kündigung
    Die Kündigung von selbstständig engagierte Betreuungskraft kann zu Schwierigkeiten führen.
  • Ungeprüfte Betreuungskräfte
    Der Vorteil bei der Vermittlung über eine Agentur liegt darin, dass die Betreuungskräfte vor dem Einsatz geprüft werden, was bei polnischen Pflegekräften die ohne Agentur engagiert werden unmöglich ist.

24-Stunden-Pflege aus Polen privat gesucht

Die legale Anstellung einer Pflegekraft zuhause ist sehr kostspielig. Daher liegt es nahe, eine Pflegekraft aus Polen kostengünstig schwarz anzustellen. Die Vorteile und Nachteile dieser Form der Beschäftigung für Senioren, Angehörige und Pflegekräfte sind: Unter privater 24-Stunden Pflege versteht man in der Regel Schwarzarbeit. Eine Pflegekraft aus Osteuropa zieht in den Haushalt pllegebedürftiger Senioren ein. Sie erbringt Pflegedienstleistungen und kümmert sich um den Haushalt, ohne Anmeldung bzw. ohne dass Sozialversicherungsabgaben abgeführt werden. Private 24-Stunden Pflege scheint für Familien und für Pflegekräfte kostengünstiger zu sein.

Aber:

Muss eine Pflegekraft zum Arzt oder ins Krankenhaus, wird oft eine Auslandsreisekrankenversicherung vorgelegt. Diese Versicherungen tragen allerdings nur die Behandlungskosten während einer Urlaubsreise – nicht aber die Kosten während eines beruflichen Aufenthalts im Ausland. Das bedeutet, dass die Kosten des Arztbesuchs oder Krankenhausaufenthalts von der Familie getragen werden müssen. Ebenso trägt die Familie die Kosten für eventuelle anschließende Reha-Maßnahmen, denn auch Abgaben an die Berufsgenossenschaft wurden nicht abgeführt. Im schlimmsten Fall muss der Pflegekraft bei Berufsunfähigkeit eine lebenslange Rente gezahlt werden. Aber nicht nur die fehlende Krankenversicherung kann zum Problem werden: Ohne Haftpflichtversicherung bleiben Familien auf den Kosten von Personen- oder Sachschäden sitzen.

Kommt das Finanzamt der Unterschlagung von Steuern und Sozialabgaben auf die Spur, droht allen Kunden eines illegalen Vermittlers eine Vor-Ort-Kontrolle. Aber auch nach einem anonymen Tipp der Nachbarn stehen Beamte schnell vor der Tür.

Sobald der Staat Schwarzarbeit feststellt, müssen der Pflegebedürftigen oder seine Angehörigen die nicht entrichteten Sozialabgaben nachzahlen. So werden je nach Beschäftigungsdauer schnell mehrere zehntausend Euro fällig. Darüber hinaus müssen Familien mit einem Bußgeld oder einem Strafverfahren aufgrund von Steuerhinterziehung rechnen.

Fazit:

Die Kosten für 24-Stunden-Pflege können hoch sein und manche Menschen suchen nach kostengünstigeren Alternativen. Private Beschäftigung ohne Agentur ist eine Möglichkeit, die jedoch bürokratische Anforderungen und viele Risiken mit sich bringt.

Die private Anstellung erfordert die Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen, Lohnzahlungen, Versicherungen und andere Formalitäten.

Risiken sind u.a. hoher bürokratischer Aufwand, fehlende Vertretungsmöglichkeiten bei Ausfall, fehlende Ansprechpartner, keine steuerlichen Vorteile, erschwerte Kündigung und ungeprüfte Betreuungskräfte.

Sollte eine Pflegekraft „schwarz“ beschäftigt werden, drohen evtl. hohe Nachzahlung der Lohnkosten und Sozialversicherungsbeiträge sowie Strafen

 

Die Bundesregierung holt Reformen nach, die zu lange liegengeblieben sind. Wir investieren künftig rund 5 Milliarden Euro pro Jahr, um die Pflege zu Hause zu erleichtern und um bei Heimkosten zu helfen. Mit dem E-Rezept starten wir die Aufholjagd in der Digitalisierung. Und wir helfen Apotheken, einfacher auf Arzneimittelengpässe zu reagieren. Im kommenden Jahr gilt es, die Krankenhäuser neu aufzustellen und die Digitalisierung mit der ePA für alle weiter voranzutreiben. Nur mit modernen Strukturen bleibt unser Gesundheitswesen zukunftsfest. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

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Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege, für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
Die Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende, aber auch durch nahe Angehörige erfolgen. Die Leistungen für die Verhinderungspflege können auch in Anspruch genommen werden, wenn die Ersatzpflege in einer Einrichtung stattfindet.

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Mehr als drei Viertel aller Pflegebedürftigen in Deutschland nehmen häusliche Pflege vor allem in der eigenen Wohnung in Anspruch. In diesem Kapitel erfahren Sie, welche Leistungen dafür unter welchen Bedingungen in Anspruch genommen werden können.

Pflege durch Angehörige oder sonstige ehrenamtliche Personen

Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden. Die Pflegeversicherung unterstützt deshalb auch, wenn sich Betroffene dafür entscheiden, statt von einem ambulanten Pflegedienst von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen versorgt zu werden. Hierfür zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld.

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